In Deutschland unterliegen schöpferische Werke aus Kunst, Literatur und Wissenschaft dem Urheberrecht. Als Kriterium, ob ein Werk in den Schutzbereich des Urheberrechts fällt, zieht die Rechtssprechung den Begriff der „Schöpfungshöhe“ heran. Einfach gesagt ist zu prüfen, ob sich das betreffende Werk durch Kreativität, Individualität des Schöpfers und genügend Eigenleistung auszeichnet.

Deutsche Gerichte und Interessenvertretungen haben deshalb eine Reihe von Hürden und Detailregelungen aufgestellt was nun als schutzfähiges Werk gilt und was nicht. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen bei der Verwendung von Markennamen oder Teilen fremder Werke (auch Websites) ein Nachschlagen von Gesetzestexten, eine Recherche bei Wikipedia, ein Onlinebesuch des Instituts für Urheber- und Medienrecht oder die Inanspruchnahme einer Rechtsauskunft durch Anwälte.

Grafiken und Texte aus dem Web fallen definitiv in den Bereich des Urheberrechts, wenn sie das oben genannte Kriterium der Schöpfungshöhe erfüllen und dies ist in den meisten Fällen so. Je nach Schweregrad des Diebstahls fallen auch die Regresszahlungen aus.

Zuerst erhalten Sie Post von einem Anwalt mit einer Aufforderung zur Zahlung der Mahngebühr und einen Betrag X, welcher als Streitwert für eine Gerichtsverhandlung angesetzt wird, wenn Sie die Rechtsverletzung nicht beheben. Die Höhe der Mahnkosten bewegt sich zwischen ca. 500 Euro bis 10.000 Euro für die meisten Verstöße. Der Streitwert liegt meist darüber. Begrenzte Ausnahmen gelten für private Websites.

Textklau kann teuer werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen immer legitime Quellen zu nutzen. Auch bei Logos und Screenshots greift das Urheber- oder Markenrecht. Wenn Sie also Inhalte von fremden Websites einbinden möchten, kontaktieren Sie den jeweiligen Betreiber und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung zur Verwendung aushändigen.

Die Betreiber reagieren auf freundliche Anfragen üblicherweise sehr offen und unterstützend. Große Firmen oder staatliche Einrichtungen hingegen sind nicht immer bereit Ihnen eine Nutzung zu gestatten. Stellen Sie sich also darauf ein. Fragen Sie auch immer den wirklichen Autor oder Künstler (Urheber) nach einer Erlaubnis. Ihm obliegen die alleinigen Rechte und nicht jemand anders.

Ergänzend sei anzumerken, dass Urheberrechte nicht angemeldet werden müssen. Sie entstehen automatisch mit der Erstellung des Werkes.

Direktverlinkung von Objekten

Sehr unbeliebt und fragwürdig ist die Direktverlinkung fremder Inhalte. Eine Direktverlinkung anderer Objekte ist dann gegeben, wenn Sie mittels einer absoluten Verlinkung Inhalte einer fremden Domain in Ihren Quellcode einbinden. Der jeweilige Browser lädt sich die Daten nämlich nicht von Ihrem Server, sondern von einem anderen. Dadurch belastet man den Traffic (übertragende Datenmenge) Dritter ohne Zustimmung.

Zwar stellen die heutigen Hoster genügend Webspace und -traffic zur Verfügung, aber eine Überschreitung kann dennoch teuer werden. Auch schlägt sich dies in der Leistung des Servers nieder. Hat der andere Webmaster eine gut gehende Homepage und seine Server arbeiten an der Leistungsgrenze und Sie haben eine gut gehende Homepage mit vielen Besuchern die regelmäßig die Seite aufrufen, welche auf die andere, fremde URL verlinkt, kann es zur Serverüberlastung und -ausfall kommen und es entstehen Schäden (möglicherweise Umsatzeinbußen).

Das es zu so einem Szenario gerade bei Ihnen kommt, ist unwahrscheinlich, aber denkbar. Und Webmaster sehen dies mit großen Unbehagen und reagieren dementsprechend. Dies gilt gleichermaßen für Bilder, Flash-Dateien, Videos, Musik und alle anderen großen Mediendateiformaten. Es sei denn es ist explizit gestattet wie zum Beispiel bei Youtube.

Minderwertige Cliparts und Illustrationen

Gerade Einsteiger begehen oft den Fehler, weil Sie nicht über die passenden Grafiken (Kleinbilder) verfügen, mit minderwertigen GIF-Animationen oder ähnliche Clipart-Sammlungen ihre Homepage aufzupeppen.

Das wirkt kitschig, unprofessionell und entspricht doch sicher nicht dem Stil den Sie sich wünschen? Meiden Sie also blinkende Schriften und Bildchen oder grobgepixelte Animationen. Nutzen Sie eher Flash-Animationen gehobenen Niveaus.